Das Kinderdorf bildet den konzeptionellen und organisatorischen Rahmen für seine Erziehungsangebote in Lebensgemeinschaften. Es stellt somit ein Verbundsystem fachlich qualifizierter und begleiteter Lebensgemeinschaften und weiterer Erziehungshilfeangebote dar.
Für die Kinderdorfarbeit besteht der Anspruch professionelle Erziehungsarbeit innerhalb eines lebensgemeinschaftlichen Rahmens zu leisten, der in weiten Teilen mit Kennzeichen versehen ist, die auch für Familien in unserer Gesellschaft gelten wie: Verbundenheit, Kontinuität, Versorgung, ein geteiltes Maß an Intimität, Alltag, Normalität und Einmaligkeit. Wir gestalten den Erziehungsprozess unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit den Eltern, den Jugendämtern und anderen am Hilfeprozess beteiligten. Die Ausgestaltung der Betreuungsangebote orientiert sich am individuellen Bedarf und am Hilfeplan.
Die Erziehungsangebote in Lebensgemeinschaften, die Erziehungsgruppen für Jugendliche, die ausgelagerten Gruppen und Erziehungsstellen sind ein Angebot der Hilfen zur Erziehung im Sinne des § 27 SBG VIII in Verbindung mit den §§ 34, 35, 35a und 41 SBG VIII.